|
1. | Die Beratungs- und Trainingstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage abgeschlossener Verträge bzw. rechtsgültig und schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten. |
2. | BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Soweit die Leistung von BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING mit Mängeln behaftet ist und diese unmittelbar nach Bekanntwerden angezeigt werden, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung bis zur Höhe von 15% des für den Beratungsauftrag vereinbarten Honorars. Dieser Anspruch verjährt nach 6 Monaten. |
3. | BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, in Fällen leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vereinbarten Honorars. |
4. |
Urheberrechte verbleiben in jedem Falle beim Urheber. Im Falle einer
Urheberschaft von BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING im Rahmen des
Auftrags erhält der Kunde das Nutzungsrecht.
Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen. |
5. |
BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING ist verpflichtet, über
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt
werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche
Interessen seiner Kunden betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie
weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten.
Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. |
6. |
Der Kunde ist zur Zugänglichmachung aller zur Auftragserfüllung
notwendigen Informationen und Unterlagen verpflichtet, nötigenfalls
auch unaufgefordert.
Der Kunde stellt bei Bedarf BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt. |
7. | Sagt der Kunde vereinbarte Konsultationstermine sowie Trainingstermine eine Woche vorher ab, so hat BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING Anspruch auf 70% des Honorars für die ausgefallene Zeit. |
8. | Kommt der Kunde mit der Annahme der von BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Er behält einen Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Verzug entstandenen Mehraufwendungen sowie des entstandenen Schadens. |
9. |
Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist, im übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum
Monatsende gekündigt werden.
Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so behält er den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt. |
10. | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist der Sitz von BRETTSCHNEIDER CONSULTING & TRAINING. |
copyright © 1999 - 2020 by bct brettschneider consulting & training |